AGBs

**Allgemeine Geschäftsbedingungen der Farahani Art and Motion**

**1. Geltungsbereich**

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen Farahani Art and Motion und dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Farahani Art and Motion hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden wurden zwischen Farahani Art and Motion und dem/der Auftraggeber*in nicht getroffen.

**2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung**

2.1. Der von Farahani Art and Motion erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Farahani Art and Motion, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dessen Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, insbesondere die erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne die Zustimmung von Farahani Art and Motion dürfen die Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jegliche Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu ist unzulässig.

2.4. Die Werke von Farahani Art and Motion dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im festgelegten Umfang verwendet werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gilt als Vertragszweck nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbare Zweck.

2.5. Farahani Art and Motion räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (siehe Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dabei wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Farahani Art and Motion.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, ist Farahani Art and Motion bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder bei der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann Farahani Art and Motion zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Das Recht von Farahani Art and Motion, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen sowie deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Farahani Art and Motion nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Farahani Art and Motion formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Farahani Art and Motion bleibt berechtigt, die im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. auf der eigenen Website [www.farahani.eu](http://www.farahani.eu), in einer Mustermappe etc.), zu nutzen und auf die Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Ungeachtet der Einräumung der Nutzungsrechte bleibt Farahani Art and Motion das Recht vorbehalten, Ansprüche wegen unautorisierter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Farahani Art and Motion ist berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

**3. Honorare; Fälligkeit**

3.1. Soweit zwischen dem/der Auftraggeber*in und Farahani Art and Motion kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Farahani Art and Motion Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das mindestens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Farahani Art and Motion Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit zu zahlen.

**4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung**

4.1. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden Zusatzleistungen, wie z.B. Recherche, Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung etc.), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.), einschließlich eventuell anfallender Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA, sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet Farahani Art and Motion die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.5. Die Honorare von Farahani Art and Motion können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Farahani Art and Motion weist vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber in einem solchen Fall gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

**5. Fremdleistungen**

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertraglich vorgesehenen Umfang erforderlich sind, nimmt Farahani Art and Motion im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Farahani Art and Motion hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Farahani Art and Motion auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Farahani Art and Motion im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere allen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

**6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen**

6.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Far

ahani Art and Motion alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder unvollständige Übergabe solcher Unterlagen zurückzuführen sind, hat Farahani Art and Motion nicht zu vertreten.

6.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Farahani Art and Motion zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr/ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Farahani Art and Motion im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Farahani Art and Motion hat im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

**7. Datenlieferung und Handling**

7.1. Farahani Art and Motion ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die im Rahmen der Auftragserfüllung entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Farahani Art and Motion der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Farahani Art and Motion vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt, unabhängig vom Übermittlungsweg, die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7.4. Farahani Art and Motion haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen.

**8. Eigentum und Rückgabepflicht**

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, unabhängig davon, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Farahani Art and Motion zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Farahani Art and Motion behält sich das Recht vor, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

**9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster**

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Farahani Art and Motion Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Farahani Art and Motion nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber festgehalten ist. In diesem Fall ist Farahani Art and Motion berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Farahani Art and Motion haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Farahani Art and Motion eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück, unentgeltlich zu überlassen. Diese darf Farahani Art and Motion auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden.

**10. Gewährleistung; Haftung**

10.1. Farahani Art and Motion haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Farahani Art and Motion auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des/der Auftraggeber*in gegen Farahani Art and Motion aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Farahani Art and Motion nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Farahani Art and Motion an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Farahani Art and Motion auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Farahani Art and Motion hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Farahani Art and Motion zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Farahani Art and Motion haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Farahani Art and Motion ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage sind von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.

10.8. Farahani Art and Motion haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Farahani Art and Motion ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Farahani Art and Motion bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

**11. Besondere Bedingungen für Webdesign**

Wenn das zu erstellende Werk eine Website (Webdesign) umfasst, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

11.1. Farahani Art and Motion erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und eventuelle zukünftige oder ausbleibende Weiterentwicklung (Updates) Farahani Art and Motion keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Bestandteil des Gestaltungsauftrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. Farahani Art and Motion gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Dies gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhaltselemente der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.) sowie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

11.3. Falls vereinbart, dass Farahani Art and Motion auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, wird Farahani

Art and Motion dies bei der Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für den Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Farahani Art and Motion jedoch nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt Farahani Art and Motion die Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers, z.B. durch das Hochladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bereitgestellten Server oder die Übergabe eines physischen Datenträgers oder auf eine andere gesondert vereinbarte Weise. Mit der Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der Auftraggeberin/des Auftraggebers beginnt die Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (siehe Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. Farahani Art and Motion ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Farahani Art and Motion verwendeten Tools oder solcher von Farahani Art and Motion programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne Weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

**12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO**

Farahani Art and Motion erhebt Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die bei Farahani Art and Motion gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Farahani Art and Motion dazu unter [info@farahani.eu](mailto:info@farahani.eu) oder [Rheingasse 14, 50676 Köln] erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

**13. Erfüllungsort**

Erfüllungsort für beide Parteien ist Rheingasse 14, 50676 Köln.

**14. Schlussbestimmungen**

14.1. Gerichtsstand ist Rheingasse 14, 50676 Köln, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Farahani Art and Motion ist auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail gewahrt.

14.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Farahani Art and Motion
Inhaberin: Weda Farahani
Rheingasse 14
50676 Köln
Deutschland

E-Mail: info@farahani.eu
Website: www.farahani.eu